Insolvenz in England - das UK Insolvenzverfahren

Legaler Neustart mit Restschuldbefreiung - Nach 18 Monaten schuldenfrei durch ein Insolvenzverfahren in England

Besonders im Unternehmensalltag spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Das gilt auch bei Insolvenzverfahren. Bei der Entscheidung für eine Insolvenz in England (UK) geht es um die schnelle und unkomplizierte Entschuldung, welche im Allgemeinen innerhalb von 18 Monaten abgewickelt ist. Zur Erinnerung: In Deutschland brauchen Sie 6, meist sogar 7 Jahre bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Neben der kürz- eren Verfahrensdauer ist eine Insolvenz in England auch deshalb interessant, weil Sie von vielen nationalen Regelungen profitieren können, die in England sehr günstig sind. Diese weichen in den verschiedenen europäischen Staaten erheblich voneinander ab.

Schnelle Insolvenz, aber wie? Ganz so einfach, wie Sie jetzt vielleicht denken, ist die Einleitung eines englischen Insolvenzverfahrens allerdings nicht, denn als EU-Bürger sind Sie verpflichtet, Ihren Insolvenzantrag in dem Land zu stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Das heißt für Sie: Wollen Sie ein englisches Insolvenzverfahren angehen, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlegen. Dann sind Sie nach nur wenigen Monaten schuldenfrei und können neu durchstarten. Wenn Sie Ihre Insolvenz in England durchführen möchten, sollten Sie jedoch auf kompetente Partner an Ihrer Seite vertrauen, die dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die Restschuldbefreiung sicherzustellen.

Die Vorteile vom englischen Insolvenzverfahren

Das englische Insolvenzverfahren bietet im Vergleich zu anderen nationalen Insolvenzverfahren große Vorteile. Der größte Vorteil ist zweifelsohne der Zeitvorteil. Denn während Sie mit einer Insolvenz in England schon nach rund 18 Monaten schuldenfrei sein können, dauert es in Deutschland 6 bis 7 Jahre. Auch das Verfahren selbst gestaltet sich einfacher als in Deutschland, so dass Sie auch hier vom englischen Insolvenzverfahren profitieren können.

Die Restschuldbefreiung nach nur 12 Monaten! Das Restschuldbefreiungs- verfahren schließt an das Insolvenzverfahren an. Damit ist klar, dass Sie auch hier Vorteile von der Insolvenz in England haben. Denn da sich das Insolvenzverfahren nach deutschem Recht über 6 Jahre erstreckt, dauert auch die Restschuldbefreiung entsprechend länger. In England hingegen können Sie mit einer Restschuldbefreiung nach ungefähr 12 Monaten rechnen. Sicher haben Sie auch schon von der sogenannten Wohlverhaltensphase gehört. Das ist die Zeit nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren, in dem Sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen müssen, um in den Genuss des Restschuldbefreiungsverfahrens zu kommen. In Deutschland dauert diese Wohlverhaltensphase sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Einkommensgrenzen und Zugriff deutscher Gläubiger! Im bundesdeutschen Restschuldbefreiungsverfahren gibt es bestimmte Einkommensgrenzen. Das bedeutet: Ihnen bleibt ein Existenzminimum. Einkommen, das über das pfändbare Einkommen hinausgeht, wird an einen bestellten Treuhänder abgeführt. Soweit die Regelungen in Deutschland. Wenn Sie das englische Insolvenzverfahren durchlaufen, gelten hier die nationalen Regeln. Sie können davon ausgehen, dass die Einkommensgrenzen, also das, was Sie während des Restschuldbefreiungsverfahrens verdienen dürfen, deutlich höher liegen als in Deutschland. Nachdem das englische Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sind Sie vor den Zugriffen deutscher Gerichtsvollzieher sowie der deutschen Gläubiger geschützt. Auch hier lohnt es sich, einen kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben.

Schneller Neustart in England! Durch das englische Insolvenzverfahren bietet sich Ihnen einen zweite Chance. Sie können frisch durchstarten und Ihr Unternehmen voran bringen. Unterschätzen Sie bei der Insolvenz in England auch nicht die psychischen Vorteile, die Ihnen das englische Insolvenzverfahren bringt. Denn die Befreiung von finanziellen Sorgen setzt neue Energien frei. Zudem können Sie das Gedankenkarussell endlich anhalten, das sich in den letzten Jahren wahrscheinlich vor allem um das Thema Geld gedreht hat.

Die Risiken vom englischen Insolvenzverfahren

Sicher haben Sie es sich schon gedacht. Es gibt natürlich auch bei der Insolvenz in England nicht nur Vorteile. Auch einige Risiken sollten mit in die Überlegungen einbezogen werden. Hier heißt es abwägen, ob im Einzelfall die Risiken im englischen Insolvenzverfahren überschaubar bleiben. Auch hier wieder der Rat: Verlassen Sie sich auf einen kompetenten Partner an Ihrer Seite!

Wohnsitz in England! Wie weiter oben bereits angemerkt, können Sie den Antrag auf Insolvenz nur in dem europäischen Land stellen, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wollen Sie in das englische Insolvenzverfahren einsteigen, können Sie nicht in Deutschland leben. Das heißt für Sie: Umziehen nach England. Und genau hier beginnen die Risiken. Wer jetzt meint, es reicht, ein WG-Zimmer anzumieten oder gar fiktive Belege für eine gemietete Wohnung einzureichen, der muss – im schlimmsten Fall – mit harten Konsequenzen rechnen. Auch dann, wenn Insolvenzverwalter und Richter die eingereichten Belege zunächst wohlwollend akzeptiert hatten. Glaubwürdigkeit, dazu zählen auch Lebensmittelpunkt und Arbeit, sollte auch bei einer Insolvenz in England nicht unterschätzt werden.

Denken Sie daran: Das englische Insolvenzverfahren endet rund 12 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit etwas Glück können Sie sogar schon früher in die Restschuldbefreiung einsteigen. Und hier lauert ein weiterer Risikofaktor. Wer sofort nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegt, macht sich unglaubwürdig.

Fazit über die Insolvenz in England (Stand 2011)

Insgesamt gesehen können Sie in der Regel nur von einem Insolvenzverfahren in England profitieren. Sie sind schneller schuldenfrei und können als Unternehmer somit früher wieder agieren. Auch die psychische Belastung durch die ewigen Geldsorgen fällt von Ihnen ab. Nach nur wenigen Monaten haben Sie das englische Insolvenzverfahren durchlaufen und können Ihre ganze Kraft und Energie wieder in Ihr Unternehmen stecken. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht nur über einen Scheinwohnsitz in England verfügen und wirklich keinerlei Vermögen haben. Bei falschen Angaben im Antrag müssen Sie auch in England mit deutlichen Konsequenzen rechnen.

Anerkannt in Deutschland! Dass die englische Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt ist, ist ebenfalls als positiv zu werten. Die Restschuldbefreiung tritt maximal 12 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Haben Sie dann den Restschuldbefreiungsbeschluss vorliegen, können Sie die Löschung Ihrer Daten in der Schufa durchsetzen. Bedenken Sie jedoch, ehe Sie sich für das englische Insolvenzverfahren entscheiden, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt, das heißt Ihre Wohnung und Ihre Arbeit, nach England verlegen müssen. Erst dann können Sie das Insolvenzverfahren in England beantragen. Zusätzlich zu der Dauer für das eigentliche Insolvenzverfahren müssen Sie noch die Dauer der Restschuldbefreiung hinzurechnen. Gehen Sie hierbei von einigen wenigen Monaten aus. Zum Vergleich: In Deutschland dauert das Insolvenzverfahren 6 bis 7 Jahre.

Der kompetente Partner an Ihrer Seite

Mein Beratungsangebot richtet sich an alle redlichen Schuldner, welche in Deutschland keine vernünftige Möglichkeit für eine Restschuldbefreiung sehen und die eine seriöse Beratung aus einer Hand über das gesamte Insolvenzverfahren hinweg suchen. Ich helfe Ihnen gerne, den Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen, wobei ich Ihnen selbstverständlich ein und denselben muttersprachlichen Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens zur Verfügung stelle, der Sie bei Bedarf natürlich auch bei den Behördengängen begleiten kann. Aber ich gehöre nicht zu denen, die Ihnen sagen, Sie müssten sich nur einmal oder zweimal in England aufhalten, um dort die Restschuldbefreiung zu erlangen oder der Ihnen eine Scheinwohnung verschafft.

Kein sinnloses Risiko! Ein derartiger „Insolvenztourismus“ ist ein Fall für den Staatsanwalt. Eine so erlangte Restschuldbefreiung ist überdies wertlos. Zu dem Risiko, dass Sie sich strafbar machen, kommt also zusätzlich noch das Risiko, dass alle aufgewendeten Kosten umsonst waren. Meine Erfahrung zeigt, dass ein solcher „Insolvenztourismus“ in vielen Fällen auch gar nicht erforderlich ist. Denn ich bespreche mit Ihnen zu Beginn Ihren individuellen Fahrplan zur Restschuldbefreiung anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation...

Für weiterführende detaillierte Informationen über das englische Insolvenzverfahren besuchen Sie bitte mein Infoportal: www.insolvenzinengland.de

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, würde ich mich über Ihren Anruf freuen.
0151 - 11 80 2000

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